Das europäische Lieferkettengesetz

Gut gemacht oder nur gut gemeint? Hehre Aufgaben kommen auf uns zu!

Der deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2021 den „Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und den Grünen beschlossen.

Die Idee hinter dem Gesetz ist ein Löbliche, wenn auch schwierig durchzuführende: das Gesetz soll kurz gesagt helfen, dass die Menschenrechte in der Wirtschaft eingehalten werden. Das soll durch Transparentmachen der globalen Lieferketten geschehen und im Endausbau auch eine gesetzliche Handhabe bieten, juristisch gegen „Nicht- Einhalter“ vorzugehen. Vorerst gilt es ab 1.1.2023 für Firmen mit über 3000 Beschäftigten, ab 2024 FÜR Firmen ab 1000 Beschäftigten mit Sitz oder Zweigstelle in Deutschland.

Der Entwurf des EU weiten Lieferkettengesetzes geht noch weiter: hier sollen die Unternehmen nicht nur die Menschenrechte, sondern auch die Arbeitsnormen und Umweltvorschriften nicht nur im eigenen Betrieb, sondern auch bei den Lieferanten im  Ausland (!) kontrollieren. Ein schwieriges, wenn nicht gar unmögliches Unterfangen. Und das Gesetz sieht vor, Importverbote bei regelmäßigem Zuwiderhandeln auszusprechen. Wenn man hier nun z.B. den großen Prozentsatz der Importe aus China bedenkt, und den dort herrschenden Menschenrechtsverletzungen, wird die Kontrolle herausfordernd. Wahrscheinlich ist es die Aufgabe des Europäischen Parlaments, sehr umfangreiche Sorgfaltspflichten in ihre Beschlussfassung einzuplanen, die weit über die derzeit national diskutierten Verpflichtungen für Unternehmen hinausgehen. Aber mMn ist es auch die Aufgabe von Abgeordneten, einen realistischen Blick auf die Durchführbarkeit und die Konsequenzen für KMUs zu haben. Menschenrechtliche und umweltrechtliche Risiken und der negativen Auswirkungen auf „die gute Regierungsführung in der Wertschöpfungskette“ sollen für Vorprodukte auch von KMUs in „Hochrisikosektoren und „börsennotierten KMUs, die im Binnenmarkt tätig sind“ geprüft werden. Die Frage danach, ob Unternehmen das überhaupt kontrollieren und leisten können, dürfte im EP von manchen Abgeordneten vergessen worden sein.

All in all ein schwieriges, aber sehr wichtiges Thema. Unternehmen ziehen eindeutig eine europäische Lösung nationalen Einzelwegen vor. Das bedeutet eine große Verantwortung für die europäische Kommission, die hier die Guidelines zu erarbeiten hat. Und mir ist dabei auch ganz wichtig, dass die nationalen gesetzlichen Regelungen bedacht werden, damit ein guter Weg zwischen nationalen und europäischen Regelungen entsteht, denn das ist meiner Meinung nach dann ein Garant für die Einhaltung des Gesetzes.

Rückfragen jederzeit unter claudia.schmidt@c-cs.eu

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